Eine Erwerbsunfähigkeit liegt dann vor, wenn die versicherte Person infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall voraussichtlich sechs Monate lang nicht mehr in der Lage ist, mindestens drei Stunden täglich eine Erwerbstätigkeit auszuüben. Ein ärztlicher Nachweis darüber ist zu erbringen.