Mit Teilkapitalisierung bezeichnet man die Möglichkeit des Versicherungsnehmers, zu Rentenbeginn bis zu 30 % des Vertragsguthabens (förderunschädlich) in einer Summe zu entnehmen.
Mit Teilkapitalisierung bezeichnet man die Möglichkeit des Versicherungsnehmers, zu Rentenbeginn bis zu 30 % des Vertragsguthabens (förderunschädlich) in einer Summe zu entnehmen.